Oldenburg: Unterschied zwischen den Versionen
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− | ===Bezeichnungen der jeweiligen BA/MA-DaF/DaZ -Studiengänge=== | + | ==BA/MA-Studiengänge in DaF/DaZ== |
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+ | ===Bezeichnungen der jeweiligen BA/MA-DaF/DaZ - Studiengänge=== | ||
* MA Deutsch als Fremdsprache seit 2008/09 | * MA Deutsch als Fremdsprache seit 2008/09 | ||
===Anzahl der BA/MA-DaF/DaZ-Studiengänge und DaF/DaZ-Module=== | ===Anzahl der BA/MA-DaF/DaZ-Studiengänge und DaF/DaZ-Module=== | ||
− | * | + | *3 DaF-Module im Rahmen des MA Deutsch als Fremdsprache |
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===Zulassungsvoraussetzungen für das Studium=== | ===Zulassungsvoraussetzungen für das Studium=== | ||
− | + | *MA Deutsch als Fremdsprache | |
+ | Auszug aus der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsektutiven Fachmasterstudiengänge der Fakultät III: Sprach- und Kulturwissenschaften | ||
+ | s. auch http://www.studium.uni-oldenburg.de/cman/dateien/Zugangsordnung/ZugangsO-FM-FakIII-A-409.pdf | ||
− | + | "§2 Zugangsvoraussetzungen | |
− | + | (1) Voraussetzung für den Zugang zu den konsekutiven Fachmasterstudiengängen der Fakultät III ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber | |
+ | a) - entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in einem der in den fachspezifischen Anlagen genannten Studiengänge oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang mit mindestens 60 KP erworben hat, oder | ||
+ | - an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) festgestellt, | ||
+ | sowie | ||
− | + | b) die besondere Eignung gemäß Abs. 2 bis 4 nachweist. | |
+ | Die Entscheidung, ob ein Studiengang fachlich eng verwandt ist, trifft der Zulassungsausschuss für den jeweiligen Fachmasterstudiengang. Die positive Feststellung kann mit der Auflage verbunden werden, noch fehlende Module innerhalb von zwei Semestern nachzuholen. | ||
− | + | (2) Die besondere Eignung setzt voraus, dass das vorangegangene Studium mit mindestens der Note 2,50 abgeschlossen wurde. | |
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+ | (3) Wer die Abschlussprüfung mit einer Note zwischen 2,51 und 3,50 abgeschlossen hat, kann die besondere Eignung zusätzlich durch ein Motivationsschreiben nachweisen. Dieses ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. | ||
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+ | (4) Abweichend von Abs. 2 wird von der besonderen Eignung ausgegangen, wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt zwar noch nicht vorliegt, aber bereits 150 Kreditpunkte erfolgreich erbracht wurden und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote mindestens 2,50 beträgt. die so ermittelte Durchschnittsnote wird auch im Auswahlverfahren nach § 5 berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelorprüfung hiervon abweicht. § 2 Abs. 3 gilt entsprechend. | ||
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+ | [...] | ||
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+ | (6) Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind nachzuweisen durch die DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF (mit Niveau 4 in allen vier Bereichen) oder durch eine andere gleichwertige deutsche Sprachprüfung. | ||
===Dauer des Studiums=== | ===Dauer des Studiums=== | ||
− | + | *MA Deutsch als Fremdsprache: 4 | |
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===Anzahl der Studierenden=== | ===Anzahl der Studierenden=== | ||
− | + | *MA Deutsch als Fremdsprache: max. 25 | |
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===Studienschwerpunkte=== | ===Studienschwerpunkte=== | ||
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+ | Der Masterstudiengang vermittelt theoretische sowie praktische Kenntnisse und Kompetenzen auf dem Gebiet des Deutschen als Zweit- und Fremdsprache. Die Studierenden sollen für die Chancen und den Wert von Mehrsprachigkeit sensiblisiert und dazu befähigt werden, diese in ihrer beruflichen Tätigkeit zu fördern. Dementsprechend beinhaltet der MA Deutsch als Fremdsprache Fachdidaktik auf der Basis von Ergebnissen der Sprachlehr- und Lernforschung und Interkulturelle Kommunikation. Diese beiden Schwerpunkte werden verbunden durch die linguistische Grundlage der Mehrsprachigkeitsforschung. Der Akzent in der Lehr- und Forschungstätigkeit liegt auf Fragen der sprachlichen Integration von Zuwanderern mit deutlichem Nachdruck auf der Förderung von Mehrsprachigkeit. | ||
===Relevante BA/MA-DaF/DaZ-Profile=== | ===Relevante BA/MA-DaF/DaZ-Profile=== | ||
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===Kerncurricula=== | ===Kerncurricula=== | ||
− | * | + | *MA Deutsch als Fremdsprache: s. Pflicht- und Wahlpflichtmodule |
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===Pflichtmodule=== | ===Pflichtmodule=== | ||
− | * | + | *MA Deutsch als Fremdsprache: MM1 Deutsche Grammatik und Grammatiktheorie (15 ECTS), MM3 Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (15 ECTS), MM8 Kontrastive Linguistik (15 ECTS), MM9 Interkulturelle Kommunikation (15 ECTS), Masterabschlussmodul (30 ECTS) |
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=== Wahlpflichtmodule === | === Wahlpflichtmodule === | ||
− | * | + | *MA Deutsch als Fremdsprache: Wahlpflichtmodul (15 ECTS) aus dem Angebot der Fakultät III (Sprach- und Kulturwissenschaften), Praxismodul (9 ECTS), Professionalisierungsbereich (6 ECTS) |
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=== Berufsbezug === | === Berufsbezug === | ||
− | + | *MA Deutsch als Fremdsprache: Der Master Deutsch als Fremdsprache bereitet Studierende auf die Vermittlung der deutschen Sprache im außer- und vorschulischen Bereich und auf Lehrtätigkeiten im Ausland vor. Absolvent/innen können somit in Sprachschulen im In- und Ausland, Lektoraten für Deutsch als Fremdsprache und Institutionen der Erwachsenenbildung beschäftigt sein. Durch die allgemein gestiegene Bedeutung sprachlicher Bildung ergeben sich darüber hinaus Arbeitsmöglichkeiten in Politik, Verlagen, Medien und Forschung. | |
===Spezifische Probleme=== | ===Spezifische Probleme=== | ||
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===Praktikum=== | ===Praktikum=== | ||
− | + | Praxismodul (6 ECTS Praktikum, 3 ECTS Begleitveranstaltung), möglich im In- und Ausland | |
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===Kontrastsprache === | ===Kontrastsprache === | ||
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+ | Es wird den Studierenden empfohlen, im Professionalisierungsbereich eine Kontrastsprache zu erlernen bzw. zu vertiefen. | ||
===Studentischer Arbeitsaufwand (nach ECTS)=== | ===Studentischer Arbeitsaufwand (nach ECTS)=== | ||
− | + | *MA Deutsch als Fremdsprache: 120 ECTS | |
− | *MA | + | |
===Modul-Prüfungsleistung === | ===Modul-Prüfungsleistung === | ||
− | * | + | *MA Deutsch als Fremdsprache: Die Prüfungsleistungen sind in den Modulbeschreibungen festgelegt. In der Regel werden pro Modul 1 Hausarbeit und 1 Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1 Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung verlangt. Im MM9 "Interkulturelle Kommunikation" muss im Seminar 1 Hausarbeit und im Projekt ein schriftlicher Projektbericht oder 1 Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung eingereicht werden. |
− | + | Prüfungsvorleistung ist die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen. | |
=== Lern- und Qualifikationsziele/Berufsbezug === | === Lern- und Qualifikationsziele/Berufsbezug === | ||
− | + | s. Berufsbezug | |
− | + | ||
=== Promotionsmöglichkeiten === | === Promotionsmöglichkeiten === | ||
=== Forschungsschwerpunkte === | === Forschungsschwerpunkte === | ||
+ | Spracherwerb, Erst- und Zweitspracherwerb; | ||
+ | Deutsch als Fremdsprache, interkulturelle Kommunikation; | ||
+ | Bewertung, Leistungsmessung, Diagnostik; | ||
+ | Interkultureller DU; | ||
+ | Textproduktion und Textverstehen; | ||
+ | Mehrsprachigkeit | ||
=== Besonderheiten === | === Besonderheiten === | ||
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([[Name der Stadt, mit der eine Kooperationspartnerschaft besteht]]) | ([[Name der Stadt, mit der eine Kooperationspartnerschaft besteht]]) | ||
− | == | + | ==Zusatzqualifikationen und andere Studientypen== |
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2017, 12:31 Uhr
Stadt: Oldenburg
DaF/DaZ -Standort: Universität Oldenburg
Inhaltsverzeichnis
- 1 BA/MA-Studiengänge in DaF/DaZ
- 1.1 Bezeichnungen der jeweiligen BA/MA-DaF/DaZ - Studiengänge
- 1.2 Anzahl der BA/MA-DaF/DaZ-Studiengänge und DaF/DaZ-Module
- 1.3 Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- 1.4 Dauer des Studiums
- 1.5 Anzahl der Studierenden
- 1.6 Studienschwerpunkte
- 1.7 Relevante BA/MA-DaF/DaZ-Profile
- 1.8 Kerncurricula
- 1.9 Pflichtmodule
- 1.10 Wahlpflichtmodule
- 1.11 Berufsbezug
- 1.12 Spezifische Probleme
- 1.13 Praktikum
- 1.14 Kontrastsprache
- 1.15 Studentischer Arbeitsaufwand (nach ECTS)
- 1.16 Modul-Prüfungsleistung
- 1.17 Lern- und Qualifikationsziele/Berufsbezug
- 1.18 Promotionsmöglichkeiten
- 1.19 Forschungsschwerpunkte
- 1.20 Besonderheiten
- 1.21 Kooperationspartnerschaften
- 2 Zusatzqualifikationen und andere Studientypen
BA/MA-Studiengänge in DaF/DaZ
Bezeichnungen der jeweiligen BA/MA-DaF/DaZ - Studiengänge
- MA Deutsch als Fremdsprache seit 2008/09
Anzahl der BA/MA-DaF/DaZ-Studiengänge und DaF/DaZ-Module
- 3 DaF-Module im Rahmen des MA Deutsch als Fremdsprache
Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- MA Deutsch als Fremdsprache
Auszug aus der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsektutiven Fachmasterstudiengänge der Fakultät III: Sprach- und Kulturwissenschaften s. auch http://www.studium.uni-oldenburg.de/cman/dateien/Zugangsordnung/ZugangsO-FM-FakIII-A-409.pdf
"§2 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für den Zugang zu den konsekutiven Fachmasterstudiengängen der Fakultät III ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber a) - entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in einem der in den fachspezifischen Anlagen genannten Studiengänge oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang mit mindestens 60 KP erworben hat, oder - an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) festgestellt, sowie
b) die besondere Eignung gemäß Abs. 2 bis 4 nachweist. Die Entscheidung, ob ein Studiengang fachlich eng verwandt ist, trifft der Zulassungsausschuss für den jeweiligen Fachmasterstudiengang. Die positive Feststellung kann mit der Auflage verbunden werden, noch fehlende Module innerhalb von zwei Semestern nachzuholen.
(2) Die besondere Eignung setzt voraus, dass das vorangegangene Studium mit mindestens der Note 2,50 abgeschlossen wurde.
(3) Wer die Abschlussprüfung mit einer Note zwischen 2,51 und 3,50 abgeschlossen hat, kann die besondere Eignung zusätzlich durch ein Motivationsschreiben nachweisen. Dieses ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
(4) Abweichend von Abs. 2 wird von der besonderen Eignung ausgegangen, wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt zwar noch nicht vorliegt, aber bereits 150 Kreditpunkte erfolgreich erbracht wurden und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote mindestens 2,50 beträgt. die so ermittelte Durchschnittsnote wird auch im Auswahlverfahren nach § 5 berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelorprüfung hiervon abweicht. § 2 Abs. 3 gilt entsprechend.
[...]
(6) Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind nachzuweisen durch die DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF (mit Niveau 4 in allen vier Bereichen) oder durch eine andere gleichwertige deutsche Sprachprüfung.
Dauer des Studiums
- MA Deutsch als Fremdsprache: 4
Anzahl der Studierenden
- MA Deutsch als Fremdsprache: max. 25
Studienschwerpunkte
Der Masterstudiengang vermittelt theoretische sowie praktische Kenntnisse und Kompetenzen auf dem Gebiet des Deutschen als Zweit- und Fremdsprache. Die Studierenden sollen für die Chancen und den Wert von Mehrsprachigkeit sensiblisiert und dazu befähigt werden, diese in ihrer beruflichen Tätigkeit zu fördern. Dementsprechend beinhaltet der MA Deutsch als Fremdsprache Fachdidaktik auf der Basis von Ergebnissen der Sprachlehr- und Lernforschung und Interkulturelle Kommunikation. Diese beiden Schwerpunkte werden verbunden durch die linguistische Grundlage der Mehrsprachigkeitsforschung. Der Akzent in der Lehr- und Forschungstätigkeit liegt auf Fragen der sprachlichen Integration von Zuwanderern mit deutlichem Nachdruck auf der Förderung von Mehrsprachigkeit.
Relevante BA/MA-DaF/DaZ-Profile
Kerncurricula
- MA Deutsch als Fremdsprache: s. Pflicht- und Wahlpflichtmodule
Pflichtmodule
- MA Deutsch als Fremdsprache: MM1 Deutsche Grammatik und Grammatiktheorie (15 ECTS), MM3 Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (15 ECTS), MM8 Kontrastive Linguistik (15 ECTS), MM9 Interkulturelle Kommunikation (15 ECTS), Masterabschlussmodul (30 ECTS)
Wahlpflichtmodule
- MA Deutsch als Fremdsprache: Wahlpflichtmodul (15 ECTS) aus dem Angebot der Fakultät III (Sprach- und Kulturwissenschaften), Praxismodul (9 ECTS), Professionalisierungsbereich (6 ECTS)
Berufsbezug
- MA Deutsch als Fremdsprache: Der Master Deutsch als Fremdsprache bereitet Studierende auf die Vermittlung der deutschen Sprache im außer- und vorschulischen Bereich und auf Lehrtätigkeiten im Ausland vor. Absolvent/innen können somit in Sprachschulen im In- und Ausland, Lektoraten für Deutsch als Fremdsprache und Institutionen der Erwachsenenbildung beschäftigt sein. Durch die allgemein gestiegene Bedeutung sprachlicher Bildung ergeben sich darüber hinaus Arbeitsmöglichkeiten in Politik, Verlagen, Medien und Forschung.
Spezifische Probleme
(administrative, curriculare, bezügl. des Praxisbezugs, der personellen oder sonstiger Ressourcen etc.):
Praktikum
Praxismodul (6 ECTS Praktikum, 3 ECTS Begleitveranstaltung), möglich im In- und Ausland
Kontrastsprache
Es wird den Studierenden empfohlen, im Professionalisierungsbereich eine Kontrastsprache zu erlernen bzw. zu vertiefen.
Studentischer Arbeitsaufwand (nach ECTS)
- MA Deutsch als Fremdsprache: 120 ECTS
Modul-Prüfungsleistung
- MA Deutsch als Fremdsprache: Die Prüfungsleistungen sind in den Modulbeschreibungen festgelegt. In der Regel werden pro Modul 1 Hausarbeit und 1 Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1 Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung verlangt. Im MM9 "Interkulturelle Kommunikation" muss im Seminar 1 Hausarbeit und im Projekt ein schriftlicher Projektbericht oder 1 Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung eingereicht werden.
Prüfungsvorleistung ist die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen.
Lern- und Qualifikationsziele/Berufsbezug
s. Berufsbezug
Promotionsmöglichkeiten
Forschungsschwerpunkte
Spracherwerb, Erst- und Zweitspracherwerb; Deutsch als Fremdsprache, interkulturelle Kommunikation; Bewertung, Leistungsmessung, Diagnostik; Interkultureller DU; Textproduktion und Textverstehen; Mehrsprachigkeit
Besonderheiten
Kooperationspartnerschaften
(Name der Stadt, mit der eine Kooperationspartnerschaft besteht)
Zusatzqualifikationen und andere Studientypen
Bezeichnung der DaF-/DaZ- Zusatzqualifikationen oder anderen Studientypen
(hier die Struktur von oben für die Eintragungen übernehmen)